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Welche Anforderungen bestehen an meine Beschilderung?

Maßnahmen für den Schutz am Arbeitsplatz

Welche Anforderungen bestehen an meine Beschilderung?

Zu diesem Thema gibt uns die ASR A1.3 alle Details. Auch sie wurde im März 2022 überarbeitet um die gestiegenen Anforderungen an die Arbeitssicherheit abzubilden. Neben anderen relevanten Punkten, beschäftigt sich diese ASR mit den Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Sie wird angewendet für die Gestaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz und erfüllt die Mindestanforderung der Richtline 92/58/EWG. Hier wird definiert wie Sicherheits-, Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen aussehen sollen und wo diese, in welcher Art und Größe, angebracht werden müssen. Darüber hinaus geht es auch um Zusatzzeichen, Leuchtzeichen, graphische Symbole etc. – das finden Sie alles im Detail in der ASR A1.3 .

Liebe Leserin, lieber Leser, bitte bedenken Sie das ich hier nur ein persönliches Extrakt zu den Regelungen der ASR A2.3 beschreibe. Die ASR A2.3 ist wesentlich ausführlicher, daher verweise ich sehr gerne auf die ausführlichen Regelungen, die im GMBl bekanntgemacht wurden. Meine Zusammenfassungen resultieren aus der Publikation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wolfgang Moeller

Schon bei der Planung von Arbeitsstätten

sind die Erfordernisse an die Kennzeichnung zu berücksichtigen. Die Kennzeichnungsarten sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen. Neben Schildern sind hier auch akustische Signale, Handzeichen und verbale Kommunikation möglich, sofern die Risiken und Gefahren zeitlich Begrenzt sind – hierzu ist die ASR A1.3 unter Punkt 4 sehr ausführlich.

Eine Tabelle gibt uns Aufschluss darüber, welche Formen und Farben für welche Bedeutung genutzt werden müssen. Wir konzentrieren uns hier auf die Quadrate in Grün (Gefahrlosigkeit) und Rot (Brandschutz). Beide werden kombiniert mit Weiß, alternativ mit langnachleuchtender Farbe, zur Kennzeichnung von (Grün) Erste Hilfe, Notausgang, Sammelstellen sowie von (Rot) Brandmelder, Brandbekämpfungsmittel oder Feuerlöschern verwendet. Diese Schilder zeigen elementar wichtige Informationen, die im Notfall der Lebensrettung dienen, daher müssen sie gut erkennbar sein – was von vielen Faktoren abhängt. Da ist zunächst die Erkennungsweite, die die Höhe der Schilder vorgibt.

Aus der Praxis kann ich sagen, dass am häufigsten 150mm hohe Schilder zum Einsatz kommen, in großen Räumen auch 200mm. In einer detaillierten Tabelle gibt die ASR A1.3 7 verschiedene Größen vor, wir berücksichtigen natürlich immer die für Sie passende. Eine sehr wichtige Neuerung ist, dass sofern keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, die Erkennbarkeit der notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch langnachleuchtende Materialien gewährleistet sein muss.

Daher empfehle ich Ihnen grundsätzlich langnachleuchtende Beschilderung nach den Anforderungen der DIN67510-1:2020-05, Klasse C. Natürlich müssen diese Schilder ausreichend angeregt werden, damit sie auch entsprechend nachleuchten. Sofern nicht genügend Licht in den Räumlichkeiten vorhanden ist, empfehle ich elektrisch beleuchtete Beschilderung. Zu guter Letzt geht es natürlich auch um das Material der Schilder. Da dieses an die Umgebungsbedingungen angepasst sein muss, entscheiden wir bei der Begehung gemeinsam ob Kunststoff, Alu oder ein Verbundmaterial an Ihren Örtlichkeiten am langlebigsten ist.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung | Ausgabe: März 2022