Die Definition der Fluchtwege im Betrieb
Maßnahmen für den Schutz am Arbeitsplatz
Die Definition der Fluchtwege im Betrieb
Laut der ASR A2.3 vom März 2022, herausgegeben vom Ausschuss für Arbeitsstätten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), handelt es sich bei Fluchtwegen um Verkehrswege an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.
Es wird unterschieden in Hauptfluchtwege (erforderliche und notwendige Verkehrswege und Flure / Treppenräume, sowie Notausgänge) und Nebenfluchtwege (zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen).
Liebe Leserin, lieber Leser, bitte bedenken Sie das ich hier nur ein persönliches Extrakt zu den Regelungen der ASR A2.3 beschreibe. Die ASR A2.3 ist wesentlich ausführlicher, daher verweise ich sehr gerne auf die ausführlichen Regelungen, die im GMBl bekanntgemacht wurden. Meine Zusammenfassungen resultieren aus der Publikation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Fluchtwege führen auf möglichst kurzem Weg ins Freie
oder einen gesicherten Bereich. Bei der Einrichtung und dem Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen müssen die Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder und zusätzlich die Anforderungen aus der ASR eingehalten werden. Die Länge der Hauptfluchtwege orientiert sich an der Nutzung der Räume von denen diese ins Freie leiten – hier sind zwischen max. 10m bis max. 35m zulässig (siehe Details in der ASR A2.3 Punkt 5).
Unter diesem Punkt wird auch die „lichte Mindestbreite“ definiert, welche immer frei begehbar sein muss. Diese orientiert sich an der Anzahl der Personen im Einzugsgebiet, dem Gebiet das durch den Fluchtweg im Ernstfall verlassen wird. Hier gibt die ASR A2.3, unter Punkt 5, Tabelle 1, einen Spielraum von 0,90m (max. 5 Personen) bis 2,40m (max. 400 Personen) vor.
Ausnahmen werden definiert für Gänge zu persönlichen Arbeitsplätzen, Nebengänge von Lagereinrichtungen für die ausschließliche Be- und Entladung von Hand und Türen von Toilettenzellen und Toilettenräumen mit nur einer Toilette. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung stelle ich gerne nochmal besonders heraus, dass es sich um „lichte Mindestbreite“ handelt – in diesem Bereich darf keine Palette „mal schnell“ abgestellt und auch kein Mülleimer stehen gelassen werden. Diese Wege müssen 24/7 frei begehbar sein!
Unter den Punkten 5, 6 und 7 werden auch detailliert die Maße und Vorgaben für viele weitere Fluchtwege, Türen & Tore in verschiedenen Ausführungen sowie Treppenhäuser beschrieben und definiert.